Grundpreis: | 39,08€/ l |
Inhalt | 1,25l |
Artikelnummer: | 260111301003103 |
Gewicht: | 1,5 kg |
GTIN: | 4058559341798 |
Externe Artikel-Nr: | 4058559341798 |
MPN | 260111301003103 |
Zustand: | Neu |
1K Acryl Basis Autolack spritzfertig
0,5 Liter
- spritzfertig eingestellt
- 500 ml
- 1K Basislack
- schnell trocken
- Acryl Basis
- kein Wasserlack
- frisch angemischt
- verarbeitungsfertig
- kundenspezifische Anfertigung
- keine Tagesleuchtfarben mischbar, diese finden sie unter Effektlacke im Online Shop
- es wird ohne Angabe immer die Standard Nuance gemischt
- Verarbeitung: 2 Schichten voll lackieren anschließend ausnebeln, zwischen den Schichten ca. 5 min ablüften lassen, Gesamttrocknung ca. 15 min, danach mit Klarlack versiegeln
- mit Spritzpistole Düse 1,2 mm - 1,4 mm zu verarbeiten
- Farbe vor gebrauch gut aufrühren und Farbton prüfen
- bei 3-Schicht Lacken wird immer der Effektgang (2. Schicht) gemischt, den Grundton bitte seperat bestellen
- mit Kauf erkennen sie die aktuelle VOC Verordnung an
+
2K MS Klarlack 2:1 inkl. Härter 0,75 L
- 0,5 Liter Klarlack
- 0,25 Liter Härter
- 2K Acryl Klarlack 2:1
- Klarlack mit mittlerem Festkörperanteil (MS)
- sehr guter Verlauf
- guter Glanzgrad
- erhöhte Resistenz gegen UV-Licht
- leicht zu Verarbeiten
- gute Polierbarkeit
- Anwendbar auf Lösemittel- und Wasserbasislacke (nach erforderlicher Ablüftzeit)
Bild nur Symbolisch. Andere Gebindegrößen, Zusatzartikel oder Zubehör sind nicht enthalten. Artikel und Menge nur laut Beschreibung. Nur für den fachmännischen, professionellen Gebrauch und berufsmäßige Verwender ! Gemäß ChemVerbotsV §5 Abs. 2 !
Gefahrenhinweise:
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise:
Vorschriften zur VOC Verordnung
Seit dem 1.1.2007 gilt auch für Autolack Hersteller + Händler
die neue „VOC Verordnung“
(2004 /42 /EC ). Wir müssen uns absichern das Kunden die bei uns
einen Lack kaufen, der nicht der VOC Vorgabe entspricht, auch nur für
Anwendungen
eingesetzt wird die von der VOC Verordnung gennannt werden, wie z. B.
die Oldtimer Restaurierung oder das befüllen von Spraydosen. Produkte
die der VOC Verordung entsprechen werden weiterhin uneingeschränkt
verkauft. Produkte die die Normen der VOC Verordnung nicht erfüllen
dürfen nur für folgende Anwendungen benutzt werden. Restaurierung von
Oldtimer, Befüllung Aerosol-Spraydosen, Lackierung von Fahrzeugen der
Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr sowie der für die
Aufrechterhaltung der Ordnung
zuständigen Kräfte - Lackierung von Fahrzeugen, die im
öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden
sowie Industrielackierung (z.B. Kunststoffteile, Ausnahme ........
Fahrzeugbereich)
Der Inverkehrbringer trägt die Verantwortung dafür, dass nur
VOC- konforme Produkte für
die Fahrzeuglackierung verkauft werden und desweiteren auch
dafür, dass die eingeschränkt
verkaufbaren Produkte nur für die genannten Anwendungen
verwendet werden.
Hiermit bestätige ich, dass ich mit der Gesetzeslage der
ChemVOCFarbV vertraut bin und ich vom Verkäufer hierüber ausreichend informiert wurde. Ich bestätige, dass ich
die nicht den jeweiligen VOCGrenzwerten entsprechenden Produkte, die ich
vom Verkäufer beziehe, ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle gebrauchen
werde. Die Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Verwendung beim Verkäufer gekauften Artikel geht hiermit auf mich ( Käufer ) über.
Erklärung
Hiermit erkläre ich (Käufer) in meinem eigenen Namen sowie im
Namen des Subjekts, das ich repräsentiere: Ich bin mir der Tatsache
bewusst, dass die Präparate vom Verkäufer zur Renovierung von Fahrzeugen, die flüchtige organische
Verbindungen in einer Menge oberhalb des zulässigen Grenzwerts gemäß der
Richtlinie 2004 /42 /EC, dem Erlass desWirtschafts- und
Arbeitsministers über die genauen Anforderungen bezüglich der
Beschränkung der Emission flüchtiger organischer Verbindungen, die infolge der Benutzung
organischer Lösungsmittel in bestimmten Farben, Lacken,
Präparaten zur Fahrzeugrenovierung entstehen, vom 20. Oktober 2005 (Dz.
U. [Poln. Gesetzblatt] Nr. 216,
Pos.1826) oder anderer Durchführungsvorschriften enthalten, nach
dem 31. Dezember 2006 auf dem Gebiet der Länder der Europäischen
Gemeinschaft nicht mehr im Verkauf erhältlich sind und nicht mehr zur
Reparatur oder Renovierung von Fahrzeugen verwendet werden dürfen. Dies
gilt nicht, falls nachgewiesen wird, dass sie vor diesem Termin
produziert wurden, längstens jedoch innerhalb der Fristen, die sich aus
der o. g. Richtlinie und dem Erlass oder aus anderen geltenden
Ausführungsvorschriften ergeben. Daher übernehme ich die volle
Verantwortung in dem oben genannten Bereich.
Darüber hinaus bin ich (Käufer) mir der Tatsache bewusst, dass Produkte, die die von der
Richtlinie und dem Erlass auferlegten Anforderungen nicht erfüllen, ausschließlich
angewendet oder benutzt werden dürfen, soweit dies aus geltenden Vorschriften hervorgeht
–ausschließlich in den Situationen und zu den Zwecken, die darin bestimmt sind. Dies gilt
insbesondere, wenn diese Produkte ausschließlich in Anlagen angewendet werden, die in der
Verordnung des Umweltministers über die Emissionsstandards aus Anlagen vom 20.
Dezember 2005 genannt werden. Ich übernehme die volle Verantwortung und das Risiko, das
mit dem Verkauf /dem Vertrieb solcher Produkte verbunden ist.
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